Dieser Erlass ist überall angeschlagen und wird überall verlesen. In allen bekannten Sprachen. Er ist den Spielercharakteren auf dem bretonischen Kontinent bekannt!
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"Volk Bretonias, Freunde, Nachbarn im Norden, Süden, Osten und Westen,
im Namen der Königin des Bretonischen Reiches, Theresia von Breton, im Namen aller Anführer der Völker des Bretonischen Kontinentes, ergeht folgender Erlass:
I.
Die Regionen, welche besiedelt wurden von den Wesen, die derzeit als "Malstromwesen" bekannt sind, zusammengefasst unter dem Begriff 'Zonen', gelten als Gebiete, die auf eigene Gefahr zu betreten sind!
II.
Es ist keinem Volk gestattet, bewaffnete Truppen in die Zonen zu schicken. Vereinzelte Reisen in oder durch eine der Zonen sind erlaubt. Wer eine Zone verlässt und Anzeichen der Infektion zeigt, der hat sich umgehend bei einem Heiler anzufinden. Es ist Soldaten und Kriegern jeden Volkes erlaubt, denjenigen festzunehmen und einem Heiler vorzuführen oder diesen - falls er sich zur Wehr setzt - außer Gefecht zu setzen.
III.
Wer Anzeichen der Infektion zeigt oder von jemandem weiß, der hat die Anweisungen in Punkt II zu befolgen oder denjenigen umgehend einem Heiler vorzuführen. Es gelten die in Punkt II genannten Bedingungen!
IV.
Die Infektion: Wer vom Wasser der Malstromwesen berührt wird, der verwandelt sich in ein solches. Es gelten die Erlasse in Punkt II und III, wenn dies geschieht!
V.
Es ist zudem DRINGEND festzuhalten:
Wer stirbt, sei es im Kampf oder eines natürlichen Todes, gilt ebenso als infiziert, gleich wie er oder durch wen er gestorben ist!
Derjenige wird sich nach seinem Tode erheben und sich in ein Malstromwesen wandeln. Er gilt somit ebenso als infiziert.
Wer einen Toten findet, der möge ihn dringlichst und schnell dem Feuer zuführen, um eine Verwandlung zu verhindern.
Wer einen Toten willentlich sich wandeln lässt, für den gilt dasselbe als wäre er selbst ein Malstromwesen. Siehe dazu den Erlass unter Punkt VI.
VI.
Ein Malstromwesen, das außerhalb der Zonen entdeckt wird, darf und soll umgehend getötet werden. Dies ist kein Vertragsbruch.
Wer wissentlich einem Malstromwesen Unterschlupf gewährt, davon weiß oder wer mit ihnen aktiv kooperiert, der ist des Todes und wird umgehend nach seinem Tode dem Feuer zugeführt.
VII.
Zhaerius von Maegranth gilt derzeit als Verräter am Bretonischen Reich, da er mit der Finsternis kooperierte. Er ist umgehend festzunehmen. Ist eine Auslieferung lebend nicht möglich, so möge man ihn töten und umgehend dem Feuer zuführen.
VIII.
Cleophos von Aestrinor gilt derzeit als Verräter an den Interessen des Reiches. Er ist aber UNBEDINGT lebend zu fassen!
IX.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich immer noch ein körperloses gefährliches Wesen namens "Dybbuk" irgendwo im Reich aufhalten könnte. Wer Hinweise findet oder seltsames Verhalten an ihm bekannten Personen ausmacht, der hat dies sofort zu melden. Handelt niemals selbst!
X.
Es ist bekanntzumachen, dass, wer immer die Insel Blyrtindur verlässt, durch einen Fluch um 500 Jahre altern wird und sterben, so er nicht durch seine Götter mit einem langen Leben gesegnet wurde.
XI.
Die ehemalige Insel des Himmelseisens, nun bekannt als Insel der Finsternis, darf NICHT betreten werden. Es gibt nun eine Schutzzone von 100 Meilen rund herum. Wer diese Schutzzone passiert, wird als Pirat betrachtet und darf versenkt werden.
Einmal im Monat, namentlich am ersten, wird ein Schiff mit ausgewählter Mannschaft die Schutzzone bereisen und einen magischen Schild erneuern, der das, was nimmer mehr ausgesprochen werden soll nach diesem Erlass, daran hindert, jemals wieder seinen Einfluss geltend zu machen.
XII.
Der Weiher in den Kernlanden ist zu meiden:
Wesen, die ehemals mit dem, was nimmer mehr ausgesprochen werden soll nach diesem Erlass, kooperierten, sind dort gefangen.
Völker,
wir alle, namentlich die Weisen aller Völker, das Königshaus und alle Anführer, arbeiten unentwegt daran, das Erbe dessen, was nimmer mehr ausgesprochen soll nach diesem Erlass, auszulöschen.
Verzagt nicht!
Königin Theresia von Breton,
Lord Kanzler Baelon von Glan,
<Unterschriften aller Anführer>"
Erlass des Bretonischen Reiches - gez. alle Anführer
Alles, was man schreibt und liest
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